| Home | Einstein-Gymnasium Kehl |
| Hausordnung für das Einstein-Gymnasium Kehl | |
Das Zusammenleben aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft in Kooperation mit der Tulla-Realschule ist geprägt vom Leitbild des Einstein-Gymnasiums, ergänzt durch die „Leitsätze zum sozialen Umgang". 1. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes Das Gebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Eingangshallen, die Caféteria, die Atrien und das ETM (gemäß Öffnungszeiten) stehen im Erdgeschoss als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Schüler können ab 7.30 Uhr in ihre Klassenzimmer gehen. Anwesende Schüler, die zu einer späteren Stunde beginnen, können sich in o.g. Bereichen des Erdgeschosses aufhalten. Sie dürfen das Klassenzimmer erst mit der Pause vor ihrer ersten Unterrichtsstunde betreten. Allen Schülern ist es gestattet, sich nach ihrem Unterricht in den genannten Schulbereichen aufzuhalten. Die Klassenräume dürfen nach Unterrichtsschluss nur mit Genehmigung für Schülernachhilfe und ggf. andere Stillarbeitsanlässe genutzt werden. Wer vor Beendigung des Unterrichts die Schule verlassen möchte, muss sich im Sekretariat abmelden. Die Eltern werden verständigt. 2. Unterrichtsräume Um Lärm auf den Fluren vorzubeugen, haben alle Schüler nach dem Gong in ihren Klassenzimmern zu sein. Das Betreten der Fachräume erfolgt nur mit Erlaubnis der Fachlehrkraft. Für die Computerräume besteht eine gesonderte Benutzerordnung. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach dem Gong nicht da, melden die Klassensprecher dies im Sekretariat. Nach Beendigung des Unterrichts werden die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und die Klassenzimmer verlassen. Die Lehrkräfte schließen die Klassenräume ab. 3. Oberstufenaufenthaltsraum Der Raum, der der Kursstufe als Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt wird, ist ein Treffpunkt zum gegenseitigen Austausch. Unterhaltungsmedien sind dort nicht gestattet. 4. Pausenordnung Alle Schüler müssen in der großen Pause das Klassenzimmer verlassen. Sie halten sich auf dem Hof oder im Erdgeschoss auf. Klassenordner sorgen gleich zu Beginn oder am Ende der Pause für Lüftung, ein sauberes Klassenzimmer und eine gewischte Tafel. Sie sind namentlich im Klassenbuch vermerkt. Die Klassenzimmer sind während der großen Pause abgeschlossen. Während gemeinsamer Pausen von EG und TRS können auch die Aufenthaltsareale der Realschule genutzt werden. Die Mensa gehört zu beiden Schulen und kann zu den jeweiligen Öffnungszeiten von denjenigen genutzt werden, die die dort angebotenen Speisen verzehren wollen. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist für Schüler der Klassen 5 - 10 nicht gestattet . Die Grenze des Pausenhofes zwischen dem Schulgebäude und dem Hallenbad verläuft auf der Höhe des nördlichen Fahrradabstellplatzes, der in den Pausenhof miteinbezogen wird. Die Grenze des Pausenhofes verläuft Richtung Vogesenstraße vor dem Fahrradschuppen. 5. Rauchen Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Schülern der Oberstufe, die volljährig sind, steht außerhalb des Schulgeländes am nördlichen Eingang (Haydnstr.) ein Mülleimer als Aschenbecher zur Verfügung. Alle Schüler, die sich dort aufhalten, sind für die Sauberkeit dieses Platzes verantwortlich. 6. Elektronische Medien Handys müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet und in der Schultasche untergebracht sein. 7. Essen und trinken Das Kauen von Kaugummi sowie Essen und Trinken sind während der Unterrichtsstunden (mehrstündige Klassenarbeiten ausgenommen) nicht gestattet. 8. Kopfbedeckungen Kopfbedeckungen müssen in der Regel während der Unterrichtsstunden abgenommen werden. 9. Verhalten in den Gängen Das Rennen auf Treppen und in den Gängen muss im Interesse der Mitschüler unterbleiben. Die Garderobe für Schüler ist außerhalb der Klassenzimmer. In den dort aufgehängten Kleidungsstücken sollen keine Wertgegenstände verbleiben. Das Sitzen auf Treppengeländern und Brüstungen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ballspiele und andere sportliche Betätigungen sind nur auf dem Schulhof gestattet. 10. Verhalten auf dem Schulhof Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen der Schule abzustellen. Das Befahren des Schulhofs mit Fahrzeugen aller Art ist untersagt. Schneeballwerfen ist nicht erlaubt. 11. Mülltrennung In den Innen- und Außenbereichen des Schulgeländes muss auf Mülltrennung geachtet werden. Abfälle sind in die hierfür vorgesehenen Behälter zu werfen. 12. Beschädigungen Wer vorsätzlich oder fahrlässig Einrichtungen oder Eigentum der Schule oder das Eigentum von Mitschülern beschädigt, wird zum Schadenersatz herangezogen. 13. Bücher Ausgeliehene Lernmittel müssen sorgfältig behandelt werden. Sie müssen sofort nach Erhalt auf Mängel durchgesehen werden. Beanstandungen müssen beim Erhalt angemerkt werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Entleiher verantwortlich. Die Rückgabetermine sind einzuhalten. 14. Weisungsrechte Den Anordnungen aller Lehrkräfte, des Hausmeisters und der Reinemachefrauen ist Folge zu leisten. 15. Fundgegenstände Fundgegenstände sind unverzüglich beim Hausmeister (EG Herr Eberle, TRS Herr Kuhn) abzugeben.
gez. U. Frankenstein, Schulleiterin |